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Reglement
Chlausmarkt

Die wichtigsten Punkte:

  • Marktbetrieb:

    • Freitag, 01.12.2023 von 17 - 21:30 Uhr (Gastrohütte bis 24 Uhr)

    • Samstag, 02.12.2023 von 11 - 21:30 Uhr (Gastrohütte bis 24 Uhr)

    • Sonntag, 03.12.2023 von 11 - 18 Uhr

  • Marktort: 9470 Buchs, Marktplatz beim Werdenbergersee

  • Der VVB stellt abschliessbare Markthäuschen aus Holz zur Verfügung. Die Häuschen haben eine Einheitsgrösse von 3.0 x 2.0m, bzw. 6.0 x 2.0m (Doppelhüsli) und sind mit einem Tisch als Verkaufsfläche ausgestattet. Sie verfügen über einen 230v Stromanschluss (via Kabelrolle) und man darf auf der Vorderseite des Häuschens max. 4.5m2, bzw. 9m2 (DH) für Präsentationszwecke verwenden.

  • Gebühren pro Häuschen für alle 3 Tage inkl. Auf-/Abbau, Stromanschluss 230V, Versicherung (nur Häuschen, keine Waren), Bewilligung & Gebühren Stadt Buchs (exkl. Gastrobewilligung), Abfallentsorgungsgebühren sowie Werbekostenanteil:

    • CHF 400.- für Non-Food-Anbieter (CHF 800.- fürs Doppelhüsli)

    • CHF 600.- für Non-Food-Anbieter mit Getränkeausschank (CHF 1'200.- fürs Doppelhüsli)

    • CHF 800.- für Food-Anbieter (CHF 1'600.- fürs Doppelhüsli)

  • Die Häuschen müssen von der Mieterschaft innen sowie aussen weihnachtlich geschmückt sein.

  • Beschallung ist nicht gestattet

  • Anmeldefrist offiziell: 01.10.2023 > inoffiziell: es hätt, solang's hätt (Teilnahme bedarf Bewilligung durch VVB)

  • Einzahlungsfrist: 15.10.2022 (erst danach gilt Anmeldung als verbindlich)

  • Bei Marktabsage vor dem 20.11.23 durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt (z.B. Entscheid Bundesrat wg. Corona-Situation oder wetterbedingt) wird die bezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet - danach noch zu 90%.

  • Bezug der Marktstände am ersten Markttag ab 09:30 Uhr

  • Sofern behördlich verlangt, kann ein zusätzliches Corona-Schutzkonzept zum Einsatz kommen, deren Schutzmassnahmen von allen MarkthändlerInnen akzeptiert und eingehalten werden müssen.

Das komplette Reglement hier zum Download.

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