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Die wichtigsten Punkte:

  • Marktbetrieb am Samstag, 04.05.2024 von 9 - 17 Uhr

  • Marktort: Bahnhofstrasse in Buchs SG (autofrei)

  • Anmeldefrist: 10.03.2024 (online via Anmeldeformular)

  • Einzahlungsfrist: 24.03.2024

  • Der VVB vermietet eine limitierte Anzahl von klassischen Marktständen (3.0 x 1.2m) für MarkthändlerInnen mit Nonfood-Angeboten. Gebühren inkl. Auf-/Abbau, Standversicherung, Bewilligung und Gebühren Stadt Buchs (exkl. Gastro), Werbeanteil und Abfallgebühren, exkl. Strom:

    • Grundgebühr (max. 3x3m Platzbeanspruchung): CHF 150.- für Non-Food-AnbieterInnen

    • Zusatzgebühr: CHF 25.- pro zusätzliche benötigter Meter in Länge u/o Tiefe.

  • Wenn kein VVB-Stand mehr verfügbar ist oder ein Food-/Getränke-Stand betrieben wird, muss ein eigener Markt-stand (oder ähnliches wie Zelt, Food Truck, etc.) mitgebracht werden. Gebühren inkl. Bewilligung und Gebühren Stadt Buchs (exkl. Gastro), Werbeanteil und Abfallgebühren, exkl. Strom:

    • Grundgebühr (max. 3x3m Platzbeanspruchung): CHF 100.- für Non-Food-AnbieterInnen​

    • Grundgebühr (Platzbeanspruchung max. 3m Tiefe, Länge frei): CHF 250.- für Food- oder Getränke-AnbieterInnen

    • Zusatzgebühr: CHF 25.- pro zusätzliche benötigter Meter in Länge u/o Tiefe.

  • Selbst mitgebrachte Marktstände müssen bei der Anmeldung mit Beschreibung und Massangaben vermerkt werden und bedürfen der Bewilligung durch den Organisator.

  • Der VVB bestimmt die Aufstellung und Zuteilung der Marktstände.

  • Stromanschlüsse kosten zusätzlich CHF 20.- bis CHF 40.- (regulär/Starkstrom) und müssen vorab bestellt werden. 

  • Bei Marktabsage vor dem 22.04.24 durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt (z.B. Entscheid Bundesrat wg. Corona-Situation oder wetterbedingt) wird die bezahlte Gebühr vollständig zurückerstattet - ab 22.04.24 noch zu 90%.

  • Bezug der VVB-Marktstände sowie Aufbau der eigenen Stände am Markttag ab 06:00 Uhr

  • Sofern behördlich verlangt, kann ein zusätzliches Corona-Schutzkonzept zum Einsatz kommen, deren Schutzmassnahmen von allen Marktfahrern akzeptiert und eingehalten werden müssen.

Das komplette Reglement hier zum Download.

Frühlingsmarkt
Reglement

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