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Frühlingsmarkt
Reglement

Die wichtigsten Punkte:

  • Marktbetrieb am Samstag, 03.05.2025 von 9 - 17 Uhr

  • Marktort: Bahnhofstrasse in Buchs SG (autofrei)

  • Anmeldefrist: 30.03.2025 (online via Anmeldeformular)

  • Einzahlungsfrist: 06.04.2025

  • Der VVB vermietet Marktstände (ca. 3 x 1m) inkl. Auf-/Abbau für Non-Food-Markthändler/-innen. Es dürfen auch eigene Marktstände (zb Stand, Zelt, o.ä.) mitgebracht werden.

    • Der beanspruchte Platzbedarf für die geltenden Grundgebühren für alle Marktstände (d.h. Marktstand inkl. Platz für Markthändler/-innen hinter und allfällige Produktpräsentation vor Marktstand) darf maximal 3 x 3m betragen.

    • Eigene Marktstände müssen bei der Anmeldung mit Massangaben beschrieben und vom VVB bewilligt werden.

    • Grundgebühr für alle Non-Food Marktstände für 1 Tag: CHF 150.—

  • Markthändler/-innen mit Getränke- u/o Essensangebot, müssen ihren eigenen Stand (Zelt, Food Truck, o.ä.) mitbringen.

    • Diese Marktstände müssen bei der Anmeldung mit Massangaben beschrieben und vom VVB bewilligt werden.

    • Der Stand, bzw. beanspruchte Gesamtplatzbedarf für die geltenden Grundgebühren (d.h. Stand inkl. allfällige Produktpräsentationen sowie Bistrotische/Festbankgarnituren vor u/o neben dem Stand) darf max. 3m tief x 6m lang/breit betragen.

    • Grundgebühr für Drinks u/o Food Marktstand für 1 Tag: CHF 250.—.

  • Zusatzgebühren für Strom u/o zusätzlicher Platzbedarf siehe Regelment.
  • Der VVB bestimmt die Aufstellung und Zuteilung der Marktstände.

  • Bezug der VVB-Marktstände sowie Aufbau der eigenen Stände am Markttag ab 07:00 Uhr

Das komplette Reglement hier zum Download.

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